AGBs - Lüneburger Lakritznasen (Inhaberin Linda Gerhard)

1. Angebot & Leistungen

1.1 Die Leistungsbeschreibungen und Preise sind unter "Leistungen" der Homepage zu entnehmen und werden bei der Anmeldung final fest gelegt.

1.2 Bei den Trainingspaketen wird eine Anmeldung über alle inkludierten Einheiten abgeschlossen. Eine Anmeldung für Teile des Pakets sind nicht möglich.

1.3 Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung, wobei der Betrag bis spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung vom Hundehalter beglichen werden muss. Einzelstunden werden dabei einzeln abgerechnet. Pakete können potentiell in mehrere Teillieferungen und Rechnungen aufgeteilt werden.

1.4. Die Termine werden nach Absprache zwischen Hundeschule und Hundehalter festgelegt.

1.5 Der Ort des Trainings wird vor der Trainingsstunde mitgeteilt und erfolgt nach Absprache mit dem Hundehalter. Das Training kann nach Absprache auch online statt finden.

1.6 Eine Absage vom Hundehalter muss spätestens 24h vor der Trainingsstunde erfolgen, ansonsten wird die Trainingsstunde im vollem Umfang abgerechnet.

1.7 Absagen von der Hundeschule werden spätestens 24h vor Trainingsstunde erfolgen. Bei höherer Gewalt, wetterbedingt oder unerwartet Erkrankung kann der Termin kurzfristiger abgesagt werden. Die Hundeschule bietet darauf hin einen alternativen Termin an.

1.8 Die Hundeschule übernimmt keine Garantie des Trainingserfolgs und der Erreichung der geplanten Ziele, da diese maßgeblich vom Hundehalter mitbestimmt wird.

1.9 Für Gruppenstunden gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 50% (z.B. mindestens 2 Teilnehmer in einer 4er Gruppe). Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen kann die Hundeschule Gruppenkurse aufgrund geringere Teilnehmerzahl absagen. 

2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Der Hundehalter muss stets über eine aktive Haftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund verfügen. Der Versicherungsschein muss auf Anfrage vorgezeigt werden.

2.2 Der Hund muss gechipt und stets über alle notwendigen Schutzimpfungen verfügen: Tollwut, Staupe, Hepatitis Contagiosa Canis (HCC), Parvovirose, Parainfluenza (Zwingerhusten) und Leptospirose. Der Impfausweis muss auf Anfrage vorgezeigt bzw. eine Kopie zur Verfügung gestellt werden.

2.4 Der Hund darf zum Zeitpunkt des Trainings keine ansteckenden Krankheiten haben. Bei Auftritt einer ansteckenden Krankheit muss die Hundeschule unverzüglich unterrichtet werden.

2.5 Gibt es Auflagen vom Ordnungsamt, muss es der Hundeschule vor Teilnahme am Training mitgeteilt werden. Treten neue Auflagen auf, muss es der Hundeschule unverzüglich mitgeteilt werden.

2.6 Auffälligkeiten des Hundes (z.B. Aggressionsverhalten) bzw. des Gesundheitszustandes (z.B. Bewegungseinschränkungen) sind der Hundeschule vor Teilnahme am Training mitzuteilen. Falls aufgrund des Gesundheitszustand des Hundes das Training nicht möglich ist, erlaubt sich die Hundeschule den Hund für diesen Zeitraum vom Training auszuschließen.

2.7 Bei nicht Zutreffen der Teilnahmevoraussetzung darf die Hundeschule den Hund und Halter vom Training ausschließen.

3. Haftung
3.1 Der Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich und handelt eigenverantwortlich, wobei die Hundeschule nur Empfehlungen ausspricht. Der Hundehalter haftet im vollen Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen für seinen Hund. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, ausgenommen aufgrund von grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz.

3.2 Der Hundehalter ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B Anleinpflicht bei Brut- und Setzzeit).

3.3 Im Fall, dass der Hundehalter eine Begleitperson zum Training mitbringt, ist der Hundehalter verantwortlich, der Begleitperson den aufgeführten Haftungsausschluss mitzuteilen.

4. Urheberschutz
4.1 Der Inhalt von allen der Hundeschule zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Handouts) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Absprache nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.2 Bilder und Tonaufnahmen der Unterrichtsstunden (praktisch und theoretisch) dürfen vom Hundehalter nur nach vorheriger Absprache gemacht werden.

5. Datenschutz
5.1 Bei Abschluss eines Vertrages stimmt der Hundehalter der internen Datenerfassung und Verarbeitung zum Zweck der administrativen Tätigkeiten (z.B. Rechnungsstellung) zu. 

  • Name, Adresse und Teilnahme an Trainings inkl. Datum und Ort (zwecks Rechnungsstellung)
  • E-Mail und Telefonnummer (zwecks Kontaktaufnahme)
  • Information oder Kopie der Haftpflichtversicherung, Impfausweis, Rasse und Chip-Nummer (Zwecks behördlicher Auflagen)
  • Informationen über den Hund z.B. Trainingsstand, gesundheitliche Einschränkung (zwecks Trainingsgestaltung)


5.2 Bei Anfrage der Behörden (z.B. Veterinäramt) ist die Hundeschule verpflichtet die anfragten Daten weiterzugeben.



Stand: 08 Mai 2023

Letzte Änderung: Einfügen von Punkt 1.9 - Mindestteilnehmerzahl für Gruppenstunden.